BERLINER
JUGENDBÜNDNIS

AUSBILDUNGSUMLAGE

FÜR EINE NACHHALTIGE VERBESSERUNG DER AUSBILDUNGSSITUATION

WIR MACHEN UNS STARK FÜR EINE NACHHALTIGE VERBESSERUNG DER AUSBILDUNGSSITUATION!

WER WIR SIND

Die Ausbildungssituation bereitet uns große Sorgen!

Wir sind ein Berliner Jugendverbände, denen die Ausbildungssituation große Sorge bereitet. Während die IHK Berlin für das Jahr 2035 einen Mangel an 414.000 Fachkräften prognostiziert, gehen jedes Jahr tausende junge Berliner*innen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz leer aus. In allen relevanten Kennzahlen schneidet der Berliner Ausbildungsmarkt bundesweit am schlechtesten ab. Nirgends gibt es mehr Bewerber*innen, die um einen angebotenen Ausbildungsplatz konkurrieren. Nirgends ist der Anteil Auszubildender, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, geringer. Nirgends investieren weniger Unternehmen in die Ausbildung angehender Fachkräfte. Diese Probleme gehen uns alle etwas an! Als Jugendverbände übernehmen wir Verantwortung für unsere und alle nachkommenden Generationen.

Unsere Einladung: Lasst uns gemeinsam bessere Perspektiven für junge Menschen erkämpfen!

Die duale Berufsausbildung leidet schon seit Jahren an Substanzverlust. Wurden bundesweit im Jahr 2007 noch rund 630.000 neuabgeschlossene Ausbildungsverhältnisse registriert, erreichte dieser Wert im Jahr 2020 mit lediglich 470.000 einen traurigen Tiefpunkt. In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl junger Menschen, die in Berlin eine betriebliche Ausbildung begonnen haben, im Jahresvergleich um 30 Prozent zurückgegangen. Während im Jahr 2020 nur noch 14.695 junge Menschen eine duale Berufsausbildung in Berlin begonnen haben, landeten sogar ganze 6.424(!) junge Berliner*innen lediglich in Maßnahmen des Übergangsbereich.

Für eine gesetzliche Ausbildungsumlage im Land Berlin mit Öffnung für allgemeinverbindliche Tarifverträge!

Der Abschluss einer dualen Ausbildung bietet wichtige Sicherheiten auf dem weiteren Lebensweg. Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben deutlich schlechtere Lebensperspektiven und sind einem hohen Risiko ausgesetzt, ein Leben lang am Existenzminimum zu leben. In Berlin hat jede siebte(!) Person im Alter zwischen der 25-34-jährigen keine Berufsausbildung. Das heißt allerdings keineswegs, dass diese Personen nie darum bemüht waren, eine betriebliche Ausbildung absolvieren zu können. Jede*r ausbildungsinteressierte Jugendliche sollte auch die Möglichkeit erhalten, eine betriebliche Ausbildung zu absolvieren. Dafür müssen sich auch diejenigen Unternehmen an den Ausbildungskosten beteiligen, die bisher gar nicht oder gemessen an der Unternehmensgröße zu wenig ausbilden. Wir, das Berliner Jugendbündnis Ausbildungsumlage machen uns stark: Für mehr Ausbildungsplätze! Für eine höhere Ausbildungsqualität! Für bessere Zukunftsaussichten junger Menschen!

Wir begrüßen das Vorhaben der Berliner Koalition aus SPD, Bündnis 90/DIE Grünen und DIE LINKE, in Berlin eine branchenspezisch differenzierbare Ausbildungsumlage einzuführen. Mit der Umlage werden ausbildende Unternehmen unterstützt und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert.

AUCH NACH DER BERLINER WIDERHOLUNGSWAHL AM 12. FEBRUAR 2022 GILT: OHNE UMLAGE, KEINE TRENDWENDE!

WER WIR SIND

Die Ausbildungssituation bereitet uns große Sorgen!

Wir sind ein Berliner Jugendverbände, denen die Ausbildungssituation große Sorge bereitet. Während die IHK Berlin für das Jahr 2035 einen Mangel an 414.000 Fachkräften prognostiziert, gehen jedes Jahr tausende junge Berliner*innen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz leer aus. In allen relevanten Kennzahlen schneidet der Berliner Ausbildungsmarkt bundesweit am schlechtesten ab. Nirgends gibt es mehr Bewerber*innen, die um einen angebotenen Ausbildungsplatz konkurrieren. Nirgends ist der Anteil Auszubildender, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, geringer. Nirgends investieren weniger Unternehmen in die Ausbildung angehender Fachkräfte. Diese Probleme gehen uns alle etwas an! Als Jugendverbände übernehmen wir Verantwortung und fordern die Politik auf, zügig eine wirksame Ausbildungsumlage einzuführen.

Unsere Einladung: Lasst uns gemeinsam bessere Perspektiven für junge Menschen erkämpfen!

Die duale Berufsausbildung leidet schon seit Jahren an Substanzverlust. Wurden bundesweit im Jahr 2007 noch rund 630.000 neuabgeschlossene Ausbildungsverhältnisse registriert, erreichte dieser Wert im Jahr 2020 mit lediglich 470.000 einen traurigen Tiefpunkt. In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl junger Menschen, die in Berlin eine betriebliche Ausbildung begonnen haben, um ca. 30 Prozent zurückgegangen. Während im Jahr 2020 nur noch 14.695 junge Menschen eine duale Berufsausbildung in Berlin begonnen haben, landeten ganze 6.424(!) junge Berliner*innen lediglich in Maßnahmen des Übergangsbereich, was sich für zu viele junge Menschen als Sackgasse erweist.

Für eine gesetzliche Ausbildungsumlage im Land Berlin mit Öffnung für allgemeinverbindliche Tarifverträge!

Der Abschluss einer dualen Ausbildung bietet wichtige Sicherheiten auf dem weiteren Lebensweg. Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben deutlich schlechtere Lebensperspektiven und sind einem hohen Risiko ausgesetzt, ein Leben lang am Existenzminimum zu leben. In Berlin hat jede siebte(!) Person unter den 25-34-jährigen keine Berufsausbildung. Das heißt allerdings keineswegs, dass diese Personen nie um einen betrieblichen Ausbildungsplatz bemüht waren. Jede*r ausbildungsinteressierte Jugendliche sollte auch die Möglichkeit erhalten, eine betriebliche Ausbildung zu absolvieren. Dafür müssen sich auch diejenigen Unternehmen an den Ausbildungskosten beteiligen, die bisher gar nicht oder gemessen an der Unternehmensgröße zu wenig ausbilden. Wir, das Berliner Jugendbündnis Ausbildungsumlage machen uns stark: Für mehr Ausbildungsplätze! Für eine höhere Ausbildungsqualität! Für bessere Zukunftsaussichten junger Menschen!

Wir begrüßen das bisherige Vorhaben der Berliner Koalition aus SPD, Bündnis 90/DIE Grünen und DIE LINKE, in Berlin eine branchenspezisch differenzierbare Ausbildungsumlage einzuführen. Mit der Umlage werden ausbildende Unternehmen unterstützt und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert.

 

AUCH NACH DER BERLINER WIDERHOLUNGSWAHL AM 12. FEBRUAR 2022 GILT:

OHNE UMLAGE, KEINE TRENDWENDE!

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Die Ausbildungssituation bereitet uns große Sorgen!

Wir sind ein Berliner Jugendverbände, denen die Ausbildungssituation große Sorge bereitet. Während die IHK Berlin für das Jahr 2035 einen Mangel an 414.000 Fachkräften prognostiziert, gehen jedes Jahr tausende junge Berliner*innen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz leer aus. In allen relevanten Kennzahlen schneidet der Berliner Ausbildungsmarkt bundesweit am schlechtesten ab. Nirgends gibt es mehr Bewerber*innen, die um einen angebotenen Ausbildungsplatz konkurrieren. Nirgends ist der Anteil Auszubildender, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, geringer. Nirgends investieren weniger Unternehmen in die Ausbildung angehender Fachkräfte. Diese Probleme gehen uns alle etwas an! Als Jugendverbände übernehmen wir Verantwortung und fordern die Politik auf, zügig eine wirksame Ausbildungsumlage einzuführen.

Unsere Einladung: Lasst uns gemeinsam bessere Perspektiven für junge Menschen erkämpfen!

Die duale Berufsausbildung leidet schon seit Jahren an Substanzverlust. Wurden bundesweit im Jahr 2007 noch rund 630.000 neuabgeschlossene Ausbildungsverhältnisse registriert, erreichte dieser Wert im Jahr 2020 mit lediglich 470.000 einen traurigen Tiefpunkt. In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl junger Menschen, die in Berlin eine betriebliche Ausbildung begonnen haben, im Jahresvergleich um ca. 30 Prozent zurückgegangen. Während im Jahr 2020 nur noch 14.695 junge Menschen eine duale Berufsausbildung in Berlin begonnen haben, landeten ganze 6.424(!) junge Berliner*innen lediglich in Maßnahmen des Übergangsbereich, was sich für zu viele junge Menschen als Sackgasse erweist.

Für eine gesetzliche Ausbildungsumlage im Land Berlin mit Öffnung für allgemeinverbindliche Tarifverträge!

Der Abschluss einer dualen Ausbildung bietet wichtige Sicherheiten auf dem weiteren Lebensweg. Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben deutlich schlechtere Lebensperspektiven und sind einem hohen Risiko ausgesetzt, ein Leben lang am Existenzminimum zu leben. In Berlin hat jede siebte(!) Person unter den 25-34-jährigen keine Berufsausbildung. Das heißt allerdings keineswegs, dass diese Personen nie um einen betrieblichen Ausbildungsplatz bemüht waren. Jede*r ausbildungsinteressierte Jugendliche sollte auch die Möglichkeit erhalten, eine betriebliche Ausbildung zu absolvieren. Dafür müssen sich auch diejenigen Unternehmen an den Ausbildungskosten beteiligen, die bisher gar nicht oder gemessen an der Unternehmensgröße zu wenig ausbilden. Wir, das Berliner Jugendbündnis Ausbildungsumlage machen uns stark: Für mehr Ausbildungsplätze! Für eine höhere Ausbildungsqualität! Für bessere Zukunftsaussichten junger Menschen!

Wir begrüßen das Vorhaben der Berliner Koalition aus SPD, Bündnis 90/DIE Grünen und DIE LINKE, in Berlin eine branchenspezisch differenzierbare Ausbildungsumlage einzuführen. Mit der Umlage werden ausbildende Unternehmen unterstützt und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert.

 

AUCH NACH DER BERLINER WIDERHOLUNGSWAHL AM 12. FEBRUAR 2022 GILT:

OHNE UMLAGE, KEINE TRENDWENDE!

 

UNSERE FORDERUNG

Es braucht eine um#fairteilung der Ausbildungskosten!

Alle Unternehmen sind von Fachkräften abhängig. Warum sollten sich also nicht auch alle Unternehmen an der Qualifizierung neuer Fachkräfte beteiligen? Eine Ausbildungsumlage entspricht einem Kostenausgleich zwischen Arbeitgebern. Kurz gesagt: Diejenigen Unternehmen, die ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und ausreichend in die Qualifizierung neuer Fachkräfte (= Berliner Jugendliche) investieren, würden durch die finanzielle Beteiligung derjenigen Unternehmen, die eben nicht ausreichend oder gar nicht ausbilden, entlastet werden.  Eine Umlage schafft also finanzielle Anreize, mehr auszubilden! Und besser noch: Die umgelegten Gelder bleiben „im System“ und kommen vollständig der Berufsausbildung junger Menschen zugute. Ein landesweiter Ausbildungsfonds soll diejenigen Branchen erfassen, wo sich Arbeitgeberverbände einer allgemeinverbindlichen tariflichen Ausbildungsumlage versperren. Wir finden: Jedes Unternehmen muss sich an der Ausbildung beteiligen!

 

Die positiven Erfahrungen in den Branchen mit allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Regelungen sollten dabei Berücksichtigung finden. Die bestehende Regelung zur Ausbildungsumlage im Bauhauptgewerbe zeigt: Eine Umlage führt nicht nur zu einer überdurchschnittlich hohen Ausbildungsquote, sondern kann auch zu einer hohen Ausbildungsqualität beitragen. Tarifliche Regelungen bieten die beste Basis für die Ausbildungsumlage. Dort verhandeln die Expert*innen der jeweiligen Branche – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – letztlich über die konkrete Ausgestaltung. So kann den unterschiedlichen Bedarfen einzelner Branchen passgenau Rechnung getragen werden. Sollte allerdings eine tarifliche Lösung nicht zustande kommen, weil sich die Arbeitgeber der Vernunft versperren, muss eine gesetzliche Lösung greifen, die alle Unternehmen verpflichtet, die Umlage in einen Ausbildungsfonds abzuführen.

Wir Fordern daher eine umfassende gesetzliche Ausbildungsumlage mit einer Öffnungsklausel für allgemeinverbindliche Tarifverträge!

FRAGEN UND ANTWORTEN

Wir fordern mehr betriebliche Ausbildungsplätze und eine Steigerung der Ausbildungsqualität. Wer eine Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung erzielen will, der muss sich für Verbesserungen für Auszubildende einsetzen. Dafür ist eine Ausbildungsumlage der beste Weg. Der Senat muss ein Landesgesetz auf den Weg bringen, dass ein branchenübergreifendes Umlageverfahren in einen landesweiten Ausbildungsfonds regelt. Für den Fall, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften branchenspezifischen Anpassungsbedarf erkennen, muss eine Öffnungsklausel für allgemeinverbindliche Tarifverträge diesem Bedarf einer branchenspezifischen Differenzierbarkteit Rechnung tragen.

Auf diesem Wege finden branchenspezifische Passgenauigkeiten Berücksichtigung, wie bei der nun seit fast 50 Jahren erfolgreich erprobten Ausbildungsumlage im Bauhauptgewerbe. Dort sorgt die Ausbildungsumlage über die Finanzierung überbetrieblicher Ausbildungszentren für eine besonders hohe Ausbildungsqualität, während sich zudem die Ausbildungsquote in Berlin mit aktuell 5,7 Prozent weit über dem Durchschnitt von 3,1 Prozent bewegt. Versperren sich Arbeitgeber einer tariflichen Lösung, muss eine gesetzliche Ausbildungsumlage dafür sorgen, dass dennoch alle Unternehmen ihren gerechten Beitrag zur Fachkräftequalifizierung leisten und einen angemessenen Prozentsatz der Bruttolohnsumme in einen landesweiten Ausbildungsfonds abführen.

 

Ja, leider schon. In allen relevanten Kennzahlen trägt Berlin die rote Laterne mit sich herum. Während bundesweit jedes fünfte Unternehmen in ausbildet, bietet in Berlin nur jedes neunte Unternehmen die duale Berufsausbildung an. Auch gemessen am Anteil der Auszubildenden an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten belegt Berlin mit lediglich 3,1 Prozent die schlechteste Position im Ländervergleich. Dazu kommt noch die schlechteste Bewerber*innen-Stellen-Ratio: Nirgends konkurrieren mehr Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz als in Berlin. Auf 100 ausgeschriebene Ausbildungsplatze kamen zuletzt 133 Bewerberinnen. In der aktuellen Praxis fallen jährlich tausende junge Berliner*innen durch das Raster, die gerne eine Ausbildung absolviern möchten, der Weg ihnen aber versperrt bleibt. Das sogenannte Übergangssystem, zu dem bspw. das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen und diverse Berufsvorbereitungsmaßnahmen gehören, erweist sich zunehmend als Sackgasse.

Eine Ausbildungsumlage ist eine Beteiligung aller Unternehmen an den Ausbildungskosten künftiger Fachkräfte und Gesell*innen. Die Höhe der Umlage kann sich bspw. an der Bruttolohnsumme orientieren. Im Berliner Bauhauptgewerbe, wo bereits eine Ausbildungsumlage auf Basis eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages existiert, führt jeder Baubetrieb 1,865 Prozent seiner Bruttolohnsumme als Ausbildungsumlage ab. Es braucht ein Landesgesetz nach dem alle Berliner Unternehmen einen ähnlichen Prozentsatz ihrer Bruttolohnsumme in einen Umlagefonds einzahlen, der dann genutzt wird, um mehr und bessere Ausbildungsplätze anzubieten.

Eine wirkliche Verbesserung der Ausbildungssituation kann es nur geben, wenn mehr finanzielle Mittel in die Ausbildung fließen – alleine durch Marketing gewinnt die duale Ausbildung keineswegs an Attraktivität. Warum sollten dafür diejenigen Unternehmen aufkommen müssen, die bereits heute überdurchschnittlich viel in die Ausbildung investieren? ALLE Unternehmen profitieren von gut ausgebildeten Fachkräften. Es ist daher nur fair, dass auch ALLE Unternehmen an den Ausbildungskosten beteiligt werden. Ausbildung darf kein Wettbewerbsnachteil sein! Dass es in einigen Branchen kein Bedarf gäbe, ist Augenwischerei: Es geht um eine solidarische Finanzierung der Ausbildungskosten. Warum sollten nicht auch Unternehmen aus Branchen entlastet werden, die mit ihrem Ausbildungsengagement mit gutem Beispiel voran gehen? Der Berliner Senat muss daher eine branchenübergreifende Ausbildungsumlage einführen, um all jene Branchen zu erfassen, bei denen sich Arbeitgeberverbände einer Allgemeinverbindlichkeit tariflicher Lösungen versperren.

Auf der Grundlage des Tarifvertrages über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) beteiligen sich alle Bau-Betriebe, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, an der Finanzierung der Berufsausbildung. Solo-Selbstständige, also Betriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, sind von der umlagefinanzierten Berufsausbildung ausgenommen. Inhalte des Tarifvertrages sind ein Verhandlungsergebnis zwischen der Gewerkschaft IG BAU und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Jeder Betrieb zahlt einen Beitrag, abhängig von der Bruttolohnsumme der bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer, in die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) ein. Im Gegenzug bekommen Arbeitgeber bzw. überbetriebliche Ausbildungszentren für jeden Auszubildenden einen Großteil der Kosten für die Ausbildungsvergütung und für die überbetriebliche Ausbildung von der ULAK erstattet. Ein ganz wichtiges Detail: Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich! Das heißt, dass sich nicht nur Unternehmen mit einer Tarif-Mitgliedschaft der beiden Arbeitgeberverbände an den Tarifvertrag halten müssen, sondern tatsächlich alle Unternehmen der Branche.

 

Ein Tarifvertrag ist ein Verhandlungsergebnis zwischen Gewerkschaften und einzelnen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden. Der Tarifvertrag gilt für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, also für Tarif-Mitglieder von Arbeitgeberverbänden, für individuell vertragsschließende Arbeitgeber und für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer*innen. In der Praxis behandeln Arbeitgeber ihre Beschäftigten meist gleich und wenden die Regelung des Tarifvertrags auf alle Beschäftigten an. Der Tarifvertrag gilt jeweils für einen räumlichen und fachlichen Geltungsbereich (d.h. für eine bestimmte örtliche Abgrenzung, z.B. im Land Berlin und einer bestimmten fachlichen Abgrenzung, bspw. im Einzelhandel).

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrages nach §5 Tarifvertragsgesetz bewirkt, dass die Inhalte dieses Tarifvertrages auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrages verbindlich werden. Damit dies geschieht, muss die Allgemeinverbindlicherklärung durch die Tarifvertragsparteien – also der jew. Gewerkschaft und dem entsprechenden Arbeitgeberverband – beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt werden. Das heißt allerdings im Umkehrschluss, dass eine Allgemeinverbindlichkeit vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängt. Eine gesetzliche Ausbildungsumlage, die alle Branchen erfasst, führt zu starken Anreizen, allgemeinverbindliche tarifliche Branchenlösungen anzustreben.

Ja klar, wir freuen uns über jede Unterstützung! Du kannst natürlich trotzdem mit uns für eine Ausbildungsumlage stark machen. Melde dich einfach über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf dich! 🙂

Die Gegner der Ausbildungsumlage tun so, als ob die Ausbildungsumlage sogar zu weniger Ausbildungsplätzen führen würde. Aber warum sollte ein Arbeitgeber, der bisher freiwillig ausbildet, wegen der Umlage daran etwas ändern? Die Ausbildungsumlage kommt gerade den ausbildenden Betrieben zugute, weil sie für mehr Gerechtigkeit sorgt.

Wir fordern mehr Ausbildungsplätze und eine Steigerung der Ausbildungsqualität. Wer eine Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung erzielen will, der muss sich für Verbesserungen für Auszubildende einsetzen. Dafür ist eine Ausbildungsumlage der beste Weg. Der Senat muss ein Landesgesetz auf den Weg bringen, dass ein branchenübergreifendes Umlageverfahren in einen landesweiten Ausbildungsfonds regelt. Für den Fall, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften branchenspezifischen Anpassungsbedarf erkennen, muss eine Öffnungsklausel für allgemeinverbindliche Tarifverträge diesem Bedarf einer branchenspezifischen Differenzierbarkteit Rechnung tragen.

Auf diesem Wege finden branchenspezifische Passgenauigkeiten Berücksichtigung, wie bei der nun seit fast 50 Jahren erfolgreich erprobten Ausbildungsumlage im  Bauhauptgewerbe. Dort sorgt die Ausbildungsumlage über die Finanzierung überbetrieblicher Ausbildungszentren für eine besonders hohe Ausbildungsqualität, während sich zudem die Ausbildungsquote in Berlin mit aktuell 5,7 Prozent weit über dem Durchschnitt von 3,1 Prozent bewegt. Versperren sich Arbeitgeber einer tariflichen Lösung, muss eine gesetzliche Ausbildungsumlage dafür sorgen, dass dennoch alle Unternehmen ihren gerechten Beitrag zur Fachkräftequalifizierung leisten und einen angemessenen Prozentsatz der Bruttolohnsumme in einen landesweiten Ausbildungsfonds abführen.

 

Ja, leider schon. In allen relevanten Kennzahlen trägt Berlin die rote Laterne mit sich herum. Während rund jedes fünfte Unternehmen in Westdeutschland ausbildet, bietet in Berlin nur jedes neunte Unternehmen die duale Berufsausbildung an. Auch gemessen am Anteil der Auszubildenden an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten belegt Berlin mit lediglich 3,1 Prozent die schlechteste Position im bundesdeutschen Ländervergleich. Dazu kommt noch die schlechteste Bewerber*innen-Stellen-Ratio: Nirgends konkurrieren mehr Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz als in Berlin. Auf 100 ausgeschriebene Ausbildungsplatze kamen zuletzt 133 Bewerberinnen. In der aktuellen Praxis fallen jährlich tausende junge Berliner*innen durch das Raster, die gerne eine Ausbildung absolviern möchten, der Weg ihnen aber versperrt bleibt. Das sogenannte Übergangssystem, zu dem bspw. das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen und diverse Berufsvorbereitungsmaßnahmen gehören, erweist sich zunehmend als Sackgasse.

 

Eine Ausbildungsumlage ist eine Beteiligung aller Unternehmen an den Ausbildungskosten künftiger Fachkräfte und Gesell*innen. Die Höhe der Umlage kann sich bspw. an der Bruttolohnsumme orientieren. Es braucht ein Landesgesetz nach dem alle Berliner Unternehmen einen gewissen Prozentsatz ihrer Bruttolohnsumme in einen Umlagefonds einzahlen, der dann genutzt wird, um die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu steigern.

 

Eine wirkliche Verbesserung der Ausbildungssituation kann es nur geben, wenn mehr finanzielle Mittel in die Ausbildung fließen – alleine durch Marketing gewinnt die duale Ausbildung keineswegs an Attraktivität. Warum sollten dafür diejenigen Unternehmen aufkommen müssen, die bereits heute überdurchschnittlich viel in die Ausbildung investieren? ALLE Unternehmen profitieren von gut ausgebildeten Fachkräften. Es ist daher nur fair, dass auch ALLE Unternehmen an den Ausbildungskosten beteiligt werden. Ausbildung darf kein Wettbewerbsnachteil sein! Dass es in einigen Branchen kein Bedarf gäbe, ist Augenwischerei: Es geht um eine solidarische Finanzierung der Ausbildungskosten. Warum sollten nicht auch Unternehmen aus Branchen entlastet werden, die mit ihrem Ausbildungsengagement mit gutem Beispiel voran gehen? Der Berliner Senat muss daher eine branchenübergreifende Ausbildungsumlage einführen, um all jene Branchen zu erfassen, bei denen sich Arbeitgeberverbände einer Allgemeinverbindlichkeit tariflicher Lösungen versperren.

Auf der Grundlage des Tarifvertrages über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) beteiligen sich alle Bau-Betriebe, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, an der Finanzierung der Berufsausbildung. Solo-Selbstständige, also Betriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, sind von der umlagefinanzierten Berufsausbildung ausgenommen. Inhalte des Tarifvertrages sind ein Verhandlungsergebnis zwischen der Gewerkschaft IG BAU und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Jeder Betrieb zahlt einen Beitrag, abhängig von der Bruttolohnsumme der bei ihm beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer, in die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) ein. Im Gegenzug bekommen Arbeitgeber bzw. überbetriebliche Ausbildungszentren für jeden Auszubildenden einen Großteil der Kosten für die Ausbildungsvergütung und für die überbetriebliche Ausbildung von der ULAK erstattet. Ein ganz wichtiges Detail: Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich! Das heißt, dass sich nicht nur Unternehmen mit einer Tarif-Mitgliedschaft der beiden Arbeitgeberverbände an den Tarifvertrag halten müssen, sondern tatsächlich alle Unternehmen der Branche.

 

Ein Tarifvertrag ist ein Verhandlungsergebnis zwischen Gewerkschaften und einzelnen Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden. Der Tarifvertrag gilt für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, also für Tarif-Mitglieder von Arbeitgeberverbänden, für individuell vertragsschließende Arbeitgeber und für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer*innen. In der Praxis behandeln Arbeitgeber ihre Beschäftigten meist gleich und wenden die Regelung des Tarifvertrags auf alle Beschäftigten an. Der Tarifvertrag gilt jeweils für einen räumlichen und fachlichen Geltungsbereich (d.h. für eine bestimmte örtliche Abgrenzung, z.B. im Land Berlin und einer bestimmten fachlichen Abgrenzung, bspw. im Einzelhandel).

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrages nach §5 Tarifvertragsgesetz bewirkt, dass die Inhalte dieses Tarifvertrages auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrages verbindlich werden. Damit dies geschieht, muss die Allgemeinverbindlicherklärung durch die Tarifvertragsparteien – also der jew. Gewerkschaft und dem entsprechenden Arbeitgeberverband – beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt werden. Das heißt allerdings im Umkehrschluss, dass eine Allgemeinverbindlichkeit vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängt. Eine gesetzliche Ausbildungsumlage, die alle Branchen erfasst, führt zu starken Anreizen, allgemeinverbindliche tarifliche Branchenlösungen anzustreben.

Ja klar, wir freuen uns über jede Unterstützung! Du kannst natürlich trotzdem mit uns für eine Ausbildungsumlage stark machen. Melde dich einfach über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf dich! 🙂

Die Gegner der Ausbildungsumlage tun so, als ob die Ausbildungsumlage sogar zu weniger Ausbildungsplätzen führen würde. Aber warum sollte ein Arbeitgeber, der bisher freiwillig ausbildet, wegen der Umlage daran etwas ändern? Die Ausbildungsumlage kommt gerade den ausbildenden Betrieben zugute, weil sie für mehr Gerechtigkeit sorgt.

 

KONTAKT

DR. AZUBI

Du hast Probleme oder Fragen zu deiner Ausbildung? Wir sind für dich da und helfen dir. Wir sagen dir konkret, was geht. Schnell, unbürokratisch, anonym und kostenlos. Alle Informationen, die du eingibst, helfen Dr. Azubi, dir möglichst individuell zu antworten. Achte bitte darauf, keine persönliche Daten (wie Namen, Adressen, Telefonnummern, Firmennamen) in den Forumstext zu schreiben. Persönliche Daten aus der Eingabemaske werden garantiert nicht veröffentlicht oder weitergegeben.

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